Transparenz

Transparenz ist eine wichtige Grundlage für das Vertrauen in die Arbeit von gemeinnützigen Organisationen. Deshalb und weil wir auch von Politik und Wirtschaft Transparenz und Offenheit, haben wir uns der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft” von Transparency Deutschland angeschlossen. Entsprechend der Grundsätze der Inititative haben wir hier Informationen über Ziele, Mittelherkunft, Mittelverwendung, Personalstruktur und Entscheidungswege zusammengestellt.

Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Ernährungsrat Berlin e.V.
c/o Institut für Ökologische Wirtschaftsforschung
Potsdamer Straße 105
10785 Berlin

Ansprechpartnerin: Henrike Rieken, geschäftsführende Vorständin, henrike.rieken@ernaehrungsrat-berlin.de

Der Ernährungsrat Berlin wurde am 22. April 2016 im Zentrum für Kunst und Urbanistik in Berlin (ZK/U) von Bürger*innen aus Berlin und Brandenburg gegründet. Er ist eine offene Bewegung ohne formelle Mitgliedschaft. Zur Mitarbeit sind alle eingeladen, die Ernährung und Landwirtschaft in der Stadt und der Region verändern und nachhaltig gestalten wollen.

Um Mittel beantragen und verwalten zu können, hat der Sprecher*innenkreis entsprechend eines Beschlusses der Vollversammlung zudem einen gemeinnützigen Verein gegründet. Seit Juni 2018 ist der Ernährungsrat Berlin e.V. beim Amtsgericht eingetragen.

Satzung und Organisationsziele

Der Ernährungsrat hat sich in der Vollversammlung am 7. März 2016 ein Selbstverständnis gegeben. Der Ernährungsrat tritt mit dem Ziel an, den zukunftsfähigen Wandel des Ernährungssystems in der Region aktiv voranzutreiben. Der Ernährungsrat ist die Plattform aller lokal und regional tätigen Akteure dieses angestrebten
Wandels. Von ihr ausgehend entwickeln die beteiligten Akteure ihre gemeinsamen Ziele und Strategien und setzen sie in politischen Aktivitäten und Aktionen um.
Es ist unser Selbstverständnis, zivilgesellschaftlichen Positionen und Forderungen für ein zukunftsfähiges Ernährungssystem eine Stimme zu geben und ihnen politische Schlagkraft zu verleihen.

Die Satzung des Vereins Ernährungsrat Berlin e.V. ist hier aufrufbar. Der Zweck des Vereins ist die Koordination des „Ernährungsrat Berlin für eine zukunftsfähige Ernährungs- und Landwirtschaftspolitik in der Region“ als Unterstützung für Personen, Gruppen und Initiativen, die aktiv für ein zukunftsfähiges Ernährungssystem in der Region eintreten.

Steuerbegünstigung

Unsere Arbeit ist wegen Förderung der Volksbildung, des Naturschutzes, des Tierschutzes, der Verbraucherberatung, des demokratischen Staatswesens, und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften I, Berlin (Steuernummer 27/664/57697) vom 06.08.2018 (Veranlagungszeitraum 2018 bis 2021) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Der aktuelle Sprecher*innenkreis des Ernährungsrates ist hier aufrufbar.

Der Vereinsvorstand besteht nach dem Rücktritt dreier Mitglieder aktuell nur aus zwei Personen:
Lea Kliem – Geschäftsführende Vorständin
Henrike Rieken – Geschäftsführende Vorständin

Für 2022 sind Vorstandswahlen geplant.

Tätigkeitsberichte

Der Tätigkeitsbericht des Jahres 2022 ist hier aufrufbar.
Der Tätigkeitsbericht des Jahres 2021 ist hier aufrufbar.
Der Tätigkeitsbericht des Jahres 2020 ist hier aufrufbar.
Der Tätigkeitsbericht des Jahres 2019 ist hier aufrufbar.
Der Tätigkeitsbericht des Jahres 2018 ist hier aufrufbar.

Personalstruktur

Der Ernährungsrat Berlin beschäftigt mehrere Menschen. Informationen zum aktuellen Team sind hier aufrufbar.

Mittelherkunft

Informationen zu Fördermittelgeber des Ernährungsrates sind hier aufrufbar.

Mittelverwendung

Der Finanzbericht 2021 ist hier aufrufbar.
Der Finanzbericht 2020 ist hier aufrufbar.

Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Der Ernährungsrat Berlin e.V. hat keine Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten.

Jährliche Zahlungen, die mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

2022: Europäische Union (EU); Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
2021: Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin (SenJV); Europäische Union (EU); Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
2020: Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin (SenJV); Europäische Union (EU); Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
2019: Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin (SenJV)
2018: Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin (SenJV)

Spenden von Einzelpersonen, die über 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gab es in den Jahren 2018-2021 nicht.

Ansprechpartnerin:

Henrike Rieken, geschäftsführende Vorständin, henrike.rieken@ernaehrungsrat-berlin.de

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