Wir haben inzwischen ein Schreiben der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung erhalten, dass unser Antrag im Interessenbekundungsverfahren für das „House of Food“ nicht berücksichtigt werden konnte. Wir waren zwar unserer Meinung nach mit unserem kooperativen Ansatz, dem von uns gebildeten breiten Kompetenzteam sowie dem Netzwerk an Unterstützern bestens aufgestellt, der Senatsverwaltung reichte jedoch leider die nachgewiesene praktische Erfahrung des Ernährungsrats in vergleichbaren Projekten (Umstellung der Gemeinschaftsverpflegung) nicht aus.

Natürlich werden wir in den nächsten Monaten trotzdem konstruktive Diskussionen zur inhaltlichen Ausrichtung, zukünftigen Struktur, Betreiberschaft und Finanzierung für ein langfristig angelegtes und gemeinwohlorientiertes House of Food einfordern – an unserer Kritik, wie im Offenen Brief und der Unterstützererklärung dargelegt, hat sich nichts geändert. Auch halten wir das Tempelhofer Flughafengebäude nach wie vor für einen sehr geeigneten Standort für das House of Food. Dabei handelt es sich um eine landeseigene Immobilie, und  es gibt mehrere leerstehende Küchen und Kantinenräume. Wie uns die Geschäftsführung der Tempelhof Projekt GmbH vor einigen Tagen bestätigte, wäre eine dauerhafte Nutzung der Räume für ein House of Food möglich.

Wir bleiben mit der Senatsverwaltung und natürlich Euch allen im Gespräch! Eine nächste Gelegenheit zur offenen Debatte ist auf unserer Vollversammlung am 8. Mai.

Wir danken allen Unterstützer*innen noch einmal ausdrücklich für das entgegengebrachte Vertrauen!

Update zum Interessenbekundungsverfahren: Keine Einladung zur zweiten Stufe

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